top of page
  • WhatsApp

FRAGEN & ANTWORTEN

1. Was ist ein Präventionskurs nach §20 SGB V?

Ein Präventionskurs nach §20 SGB V ist ein von den Krankenkassen anerkanntes und zertifiziertes Gesundheitsprogramm, das in einem der Bereiche Bewegung, Stressbewältigung, Ernährung oder Suchtmittelkonsum angesiedelt ist. Ziel dieser Kurse ist es, das Bewusstsein für Gesundheit zu fördern und langfristig einen gesunden Lebensstil zu entwickeln.

2. Wer trägt die Kosten für den Kurs?

Gesetzliche Krankenkassen fördern die Teilnahme an Präventionskursen nach §20 SGB V, indem sie zweimal pro Jahr die Kurskosten übernehmen (ab einem Mindestalter von 6 Jahren). Auch die Beihilfe NRW übernimmt unsere Kurse. Alle Teilnehmer können zu 100 % kostenlos an unseren Kursen teilnehmen.

3. Warum muss ein SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden?

Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht es Ihnen, am Kurs teilzunehmen, ohne vorab zu zahlen. Nachdem Ihre Krankenkasse den Kurs erstattet hat (durchschnittlich 4 Wochen nach Kursende), ziehen wir die Kursgebühr rund 8 Wochen nach Kursabschluss von Ihrem Konto ein. Sie werden rechtzeitig per E-Mail über den bevorstehenden Einzug informiert. Falls Ihre Krankenkasse die Erstattung verzögert, wenden Sie sich bitte an diese oder informieren Sie uns, damit wir den Einzug pausieren können.

4. Was tun, wenn das Geld bereits eingezogen wurde, aber noch keine Erstattung erfolgt ist?

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse, um den Status der Erstattung zu klären. Sollte es Probleme geben, können Sie sich jederzeit unter info@zentrumathletik.de oder telefonisch unter 0156 79637190 an uns wenden.

5. Warum dauert die Erstattung durch die Krankenkasse unterschiedlich lange?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Krankenkasse. Sobald Sie am Kurs teilgenommen haben, senden wir Ihre Teilnahmebestätigung an die Kasse. In der Regel erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 4 Wochen.

6. Warum unterscheiden sich die Erstattungsbeträge der Krankenkassen?

Jede gesetzliche Krankenkasse und die Beihilfe NRW stellen ein festes Budget für Präventionskurse bereit. Die Bezuschussung orientiert sich an diesem Budget. Weitere Informationen zu den Erstattungsbeträgen finden Sie auf unserer Website.

7. Was gilt, wenn ich bei einer anderen Beihilfe als NRW versichert bin?

Die Bezuschussung variiert je nach Beihilfe. Die Beihilfe NRW übernimmt 80 %, den Rest tragen wir. Andere Beihilfen, wie die des Bundes, fördern Präventionskurse nicht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfe nach den genauen Bedingungen.

8. Kann mein Kind unter sechs Jahren am Kurs teilnehmen?

Leider nein. Unsere Kurse sind erst ab dem sechsten Lebensjahr zertifiziert. 

9. Erhalte ich Informationen zu weiteren Angeboten von FitImpuls?

Ja, wir informieren Sie gelegentlich über neue Kursangebote, sofern diese für Sie relevant sein könnten. Falls Sie keine weiteren Informationen erhalten möchten, können Sie uns jederzeit per E-Mail unter info@zentrumathletik.de widersprechen.

10. Sind die Kursbezeichnungen identisch mit denen der Krankenkassen?

Die offiziellen Kurstitel bei der ZPP sind fachlich und teilweise unverständlich für Laien. Deshalb verwenden wir benutzerfreundliche Namen. Alle unsere Kurse sind jedoch korrekt zertifiziert.

11. Muss ich den Kurs vorab bei meiner Krankenkasse beantragen?

Nur bei der AOK Rheinland/Hamburg ist eine vorherige Beantragung notwendig. Diese übernehmen wir für Sie. Mitglieder anderer Krankenkassen brauchen nichts weiter zu veranlassen.

bottom of page